Bio Lëtzebuerg

Über

Bio Lëtzebuerg

Bio-Lëtzebuerg hatte sich bei seiner Gründung zum Ziel gesetzt, in dem neuen Verein eine möglichst große Zahl an Mitgliedsbetrieben zu vereinen um mehr Gewicht gegenüber der Politik, der Gesellschaft und den anderen Akteuren der Landwirtschaft zu haben. Jedoch war den Mitgliedern wichtig 3 zusätzliche Kriterien aufzustellen, die ihrer Meinung nach in der EU-Bio-Verordnung nicht ausreichend geregelt wurden.

 1. Eine Umstellung des gesamten Betriebes ist Pflicht (Übergangsregelung im Weinbau ist möglich)

 2. Der Einsatz von zugekaufter Gülle, Jauche und Festmist aus konventioneller Haltung, sowie Gärresten aus konventionellen Biogasanlagen ist ausgeschlossen. Fleisch-, Blut- und Knochenmehl, sowie Komposte  aus Haushaltsabfällen sind ausgeschlossen. Bei Spezialkulturen auf viehlosen Betrieben oder auf Betrieben mit sehr geringem Viehbesatz sind Ausnahmen unter Auflagen möglich.

3. Eine ganzjährige ausschließliche Fütterung von Wiederkäuern mit Silage ist ausgeschlossen. Im Sommer muss Grünfutter angeboten werden.

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